- Elektronischer Zolltarif (EZT)
- Die Druckausgabe des Deutschen Gebrauchs-Zolltarifs (DGebrZT) wurde eingestellt und zum 1.1.1999 durch den EZT ersetzt. Der EZT ist eine nationale Zusammenstellung vielfältiger Rechtsquellen. Ausgangspunkt ist der gemeinsame Zolltarif der EU. Eingearbeitet sind die vielfältigen durch Präferenzen ermäßigten Abgabensätze, Hinweise auf Verbote und Beschränkungen, Genehmigungen, Steuersätze usw.
Lexikon der Economics. 2013.